Definition: Der Schutz und die Sicherung von personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Verarbeitung oder Weitergabe. Datenschutz gewährleistet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen.
Schlüsseleigenschaften:
Vertraulichkeit: Sicherstellen, dass Daten nur für autorisierte Personen zugänglich sind.
Integrität: Gewährleistung der Genauigkeit und Vollständigkeit von Daten.
Verfügbarkeit: Gewährleistung des Zugriffs auf und der Verfügbarkeit von Daten bei Bedarf.
Rechtliche Grundlagen:
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Ein europäisches Gesetz, das die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen regelt.
BDSG (Bundesdatenschutzgesetz): Das deutsche Datenschutzgesetz.
Anwendungen: Verwendung in Bereichen wie Internet, Gesundheitswesen, Finanzen und überall dort, wo personenbezogene Daten gespeichert oder verarbeitet werden.